Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Betriebsarztpraxis im CCB GmbH („Gesellschaft“) erbringt Dienstleistungen insbesondere aber nicht ausschließlich in den Bereichen der Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und betrieblichen Gesundheitsförderung. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, die von der Gesellschaft erbracht werden.2. Definitionen
Arbeitsmedizinische Untersuchungen | sind betriebsspezifische Leistungen und bezeichnen arbeitsmedizinische Vorsorgen gem. ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen (z.B. gem. FeV), Impfungen und alle sonstigen medizinischen Untersuchungen. |
Betreuungsvertrag | oder auch Bestellungsvertrag, bezeichnet den zwischen dem Kunden und der Gesellschaft geschlossenen schriftlichen Vertrag, der das konkrete Dienstleistungsverhältnis im Rahmen dieser AGB regelt. |
Kunde | bezeichnet einen Unternehmer mit natürlicher oder juristischer Person, der Dienstleistungen der Gesellschaft in Anspruch nimmt. |
Schriftlich | bezeichnet im Sinne dieser AGB die Übermittlung einer Mitteilung per E-Mail, Brief oder Fax. |
Vertragsbeginn | bezeichnet den Zeitpunkt, an dem der Kunde einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen durch die Gesellschaft abschließt. |
VPI | bezeichnet den Verbraucherpreisindex, der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellt wird. Sollte der VPI eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex. |
3. Preisvereinbarungen
- 3.1 Die Entgelte für die Leistungen der Gesellschaft sind im Betreuungsvertrag festgelegt. Hiervon ausgenommen sind die Entgelte für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, die in der „Preisliste für Arbeitsmedizinische Untersuchungen“ festgelegt werden. Diese gilt zusätzlich zum Betreuungsvertrag und kann unter dem für Kunden bereitgestellten Link in ihrer aktuellen Version abgerufen werden.
- 3.2 Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Ausgenommen sind die nicht umsatzsteuerpflichtigen Leistungen (wie z.B. Arbeitsmedizinische Vorsorgen gem. ArbMedVV).
- 3.3 Die im Betreuungsvertrag festgelegten Entgelte erhöhen sich jährlich zum 1. Januar entsprechend der Erhöhung des VPI gegenüber dem Januar des Vorjahres, sofern eine Erhöhung aufgrund der für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Aufwendungen angemessen ist, mindestens jedoch 2%.
4. Nebenkosten
- 4.1 Für vereinbarte Termine gilt, dass Stornierungen oder eine Reduktion des Leistungsumfangs mindestens 7 Tage im Voraus der Gesellschaft mitgeteilt werden müssen. Andernfalls werden bis zu 100% der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt.
- 4.2 Pro Termin am Ort des Kunden können vier oder mehr Stunden Einsatzzeit berechnet werden. Fahrtkosten werden zusätzlich nach dem im Betreuungsvertrag vereinbarten Stundensatz berechnet. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit den Termin vom Ort des Kunden mit angemessener Frist in die eigenen Räumlichkeiten zu verlegen.
- 4.3 Kosten, die durch dritte Parteien bei der Erbringung unserer Leistungen entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Materialkosten, Kosten für Subunternehmer oder sonstige Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen.
5. Zahlungsbedingungen
- 5.1 Alle Kosten sind bei Rechnungsstellung fristgerecht und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vertraglich vereinbarte Pauschalen werden auch dann fällig, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vollständig abruft.
- 5.2 Wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind pauschale Zahlungen jährlich im Voraus zu leisten. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
- 5.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden oder wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, die Ausführung zukünftiger Leistungen bis zur Bezahlung zurückzustellen, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Fristen und Termine
- 6.1 Termine und Fristen sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch die Gesellschaft verbindlich. Die Einhaltung der Termine und Fristen durch die Gesellschaft setzt die rechtzeitige Lieferung von Kundenunterlagen voraus.
- 6.2 Die Gesellschaft ist von der Pflicht zur Leistungserbringung in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Umstände und Situationen, die auch bei äußerster, zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen, Pandemien und ähnliche Ereignisse. In diesen Fällen ist die Gesellschaft berechtigt, die Leistungserbringung zu verschieben oder, falls eine Leistungserbringung unmöglich ist, ganz vom Vertrag zurückzutreten.
- 6.3 Im Falle der Verschiebung der Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt sind die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine um die Dauer der Behinderung verlängert. Der Kunde wird von der Gesellschaft über Fälle höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
7. Mitwirkungspflicht und Datenschutz
- 7.1 Der Kunde verpflichtet sich, ohne besondere Aufforderung der Gesellschaft bei der Durchführung der Dienstleistungen nach Kräften im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
- 7.2 Der Kunde verpflichtet sich der Gesellschaft vor Beginn der Dienstleistung alle für die Leistungserbringung notwendigen und ggf. personenbezogenen Daten vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den ergänzenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu). Persönliche Daten dienen ausschließlich der internen Verwendung durch die Gesellschaft und können, nach Abstimmung mit dem Kunden, für Bescheinigungen oder Zeugnisse verwendet werden.
- 7.3 Für Video- oder Online-Beratungen, Unterweisungen und webunterstützende Kommunikation stimmen die Kunden der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (Verkehrs- und Inhaltsdaten) bei der Nutzung der dafür notwendigen Systeme zu. Zusätzlich werden zur Registrierung Vorname, Name und E-Mail-Adresse des Teilnehmers benötigt. Das Aufzeichnen, Speichern, Vervielfältigen und Veröffentlichen von Beratungen oder Online-Schulungen, auch in Einzelteilen, ist nicht gestattet.
8. Erbringung der Leistungen und Weisungsfreiheit
- 8.1 Die Gesellschaft ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen selbst durchzuführen, durch qualifizierte Mitarbeiter durchführen zu lassen oder sich hierzu der Leistungen Dritter (z.B. Ärzte oder andere geeignete Dienstleister) zu bedienen. Die Gesellschaft sorgt dabei stets für die Einhaltung der erforderlichen Qualifikationen und Standards für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
- 8.2 Die Wahl des oder der beauftragten Ärzte und/oder sonstigen Dienstleister erfolgt nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Ärzte oder Dienstleister beauftragt werden.
- 8.3 Bei der Erbringung der Leistungen, insbesondere in Bezug auf medizinische und gesundheitliche Aspekte, handeln die beauftragten Ärzte und Dienstleister weisungsfrei und unabhängig. Sie sind dabei ausschließlich an ihre professionellen und ethischen Verpflichtungen und Richtlinien sowie an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden.
- 8.4 Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Ärzte und Dienstleister wird auch in ihrer Beziehung zum Kunden gewährleistet. Der Kunde hat insbesondere kein Weisungsrecht hinsichtlich medizinischer Entscheidungen oder gesundheitlicher Beurteilungen. Jede Einflussnahme auf die unabhängige und weisungsfreie Erbringung der Leistungen durch den Kunden ist untersagt.
9. Vertragsänderungen
- 9.1 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung wird die Gesellschaft den Kunden schriftlich informieren. Der Kunde hat dann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung ein außerordentliches Kündigungsrecht.
- 9.2 Die geänderten AGB werden auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.betriebsarzt-hh.de/agb/ veröffentlicht und treten jeweils ab diesem Zeitpunkt in Kraft, jedoch frühestens nach Ablauf der vierwöchigen Kündigungsfrist gemäß vorheriger Klausel.
10. Haftung und Gewährleistung
Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft sind ausgeschlossen, sofern und soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Es wird keine Gewähr für Schutzrechte und/oder Urheberrechte Dritter bei Nutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Programme und Informationen übernommen. Die Haftung für betriebliche Folgeschäden von ausgefallenen oder verschobenen Terminen ist ausgeschlossen. Die ärztliche Berufshaftung bleibt davon unberührt.11. Vermittlungsprovision
Sollten Mitarbeiter der Gesellschaft, die im Rahmen eines Betreuungsvertrages für den Kunden tätig geworden sind während der Laufzeit oder in den beiden darauffolgenden Jahren direkt oder indirekt außerhalb des Betreuungsvertrages für den Kunden tätig werden, verpflichtet sich der Kunde eine Vermittlungspauschale in Höhe der Rechnungssumme des letzten vollständig abgerechneten Betreuungsjahres, mindestens jedoch 40.000 EUR, an die Gesellschaft zu vergüten.12. Aufbewahrung von Unterlagen
- 12.1 Die von der Gesellschaft zur Erfüllung des Betreuungsvertrags angefertigten Unterlagen sowie die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen sind auf Anforderung des Kunden mit Beendigung des Betreuungsvertrags herauszugeben. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
- 12.2 Die in den vorstehenden Regelungen aufgeführten Aufbewahrungsfristen gelten nicht, soweit die Aufbewahrungsfristen gesetzlich vorgeschrieben sind.